Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt zur Bearbeitung und Entscheidung des Antrags und der Durchführung, Abrechnung und Beendigung der Fördermaßnahme.
Bitte beachten Sie, dass sich die Stiftungen zur Bearbeitung, Bescheidung und ggf. weiterer Abwicklung des Antrags der Sparkasse an Volme und Ruhr im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bedienen und so weit notwendig, Daten übermitteln und dort speichern.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie
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Mit der Einreichung des Antrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stiftungen Antragsdaten speichern und an Dritte weitergeben dürfen – soweit dies für die geplante Förderung des Projekts notwendig ist – insbesondere
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zur internen Dokumentation und Verwaltung.
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zur Information der Gremiumsmitglieder der Stiftungen.
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zur Bekanntgabe des Zuwendungsempfängers zusammen mit dem Projekt und den Informationen hierzu in der Öffentlichkeit. Dies gilt auch für die Darstellung im Internet.